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Aufgaben und Arbeitsweise

Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Industrie- und Alltagskultur“, sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Potsdam.

„Der Zweck der Stiftung ist es, industrie- und alltagskulturelle Prozesse für die öffentliche Meinungsbildung zu erschließen und in ihren humanisierenden Wirkungen zu fördern.“ Insbesondere verwirklicht sie diesen Zweck „durch Unterstützung der Sammlung Industrielle Gestaltung“. (aus § 2 der Stiftungssatzung)

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke, sie ist selbstlos tätig.

Die Stiftung wurde durch das Stiftungsgeschäft am 25. September 1990 als rechtlich unselbständige Stiftung errichtet und am 28. Januar 1993 als rechtlich selbständige Stiftung vom Minister des Inneren des Landes Brandenburg genehmigt.

Das Stiftungsvermögen betrug zum Zeitpunkt der Genehmigung 300.000 DM. Diese eher bescheidene Finanzausstattung bedeutet, dass die Stiftung vornehmlich operativ tätig ist, d.h. selbst Projekte durchführt und diese aus den Erlösen des Stiftungsvermögens sowie aus eingeworbenen Mitteln finanziert.
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Historische Konstellation

Um den demokratischen Selbsterneuerungsprozess im Osten Deutschlands zu fördern, beschloss die Volkskammer der DDR auf ihrer letzten Sitzung im September 1990 ein Rahmenstiftungsgesetz für die neuen Bundesländer einschließlich Ostberlins. Dieses Gesetz war erforderlich, denn in der DDR war es nicht möglich, Stiftungen, insbesondere Stiftungen bürgerlichen Rechts zu bilden, denn die rechtliche Verfasstheit von Stiftungen basiert auf den freien Entscheidungen von Bürgern und schließt generell jede staatliche Bevormundung aus.

Der Minister für Kultur der DDR, Herbert Schirmer, hatte bereits im Vorfeld, also während der Phase der Ausarbeitung des Rahmenstiftungsgesetzes die Errichtung der Stiftung Haus Europa, der Stiftung Neue Kultur sowie der Stiftung Industrie- und Alltagskultur verfügt. Als Treuhänder bestellte er Rupert Graf Strachwitz.
Die drei Stiftungen waren in der Treuhandschaft von Graf Strachwitz bald handlungsfähig.
Es sind die ersten Stiftungen, die im Osten Deutschlands gegründet wurden.

Der herausgehobene Wille des Stifters bezüglich der Sammlung industrielle Gestaltung bestand darin, ihr mit der Stiftung Industrie- und Alltagskultur ein Rechtssubjekt zur Seite zu stellen, so dass dem aktuell drohenden Abtransport der Sammlung bzw. deren Zerschlagung entgegengewirkt werden könnte. Deshalb bestellte Graf Strachwitz bereits im Januar 1991 Hein Köster, den Leiter der Sammlung, zum alleinigen Stiftungsvorstand, um die anstehenden Auseinandersetzungen fachkompetent zu führen. Denn die Bestände der Sammlung industrielle Gestaltung – die einzige, das Gesamtfeld absteckende Designobjektsammlung Ostdeutschlands, eine Designfachbibliothek sowie eine Designfotothek – gehörten zum Amt für industrielle Formgestaltung (AiF), einem Organ des Ministerrats der DDR. Nach den Festlegungen des Einigungsvertrages fiel das Vermögen der zentralen Staatsorgane der DDR an den Bund, im Falle des AiF an das Bundeswirtschaftsministerium und wurde nach Artikel 21 als „Verwaltungsvermögen“ deklariert. Der Abtransport zum Rat für Formgebung nach Frankfurt am Main sollte 1991 mit der Designbibliothek beginnen. Hein Köster schrieb später: „Die Idee des Stifters fußte auf dem Auftrag des Artikels 35 des Einigungsvertrages – Erhaltung der kulturellen Substanz – und bestand darin, durch geeignete Maßnahmen die Sammlung industrielle Gestaltung als Ganzes zu bewahren, deren Anliegen zu unterstützen und ihre Fortentwicklung zu fördern. Denn Bedeutung und Funktion der Bestände hatte sich mit der Wiedervereinigung der Deutschen über Nacht gewandelt: Die erfaßten Artefakte der Produkt- und Alltagskultur mutierten von Objekten einer gestalterischen Rubrik zu Dokumenten einer unwiederbringlich untergegangenen Gesellschaft. Sie gerieten somit in die Perspektive politisch-motivierter Auseinandersetzungen.“

In der Folge konnte der drohende Abtransport der Sammlung mithilfe der Stiftung verhindert sowie die egoistischen Begehrlichkeiten anderer Museen sowie privater Sammler abgewehrt werden.

Darüber hinaus gelang es, die Sammlung in eine entwicklungsfähige Rechtsträgerschaft sowie in eine dauerhafte Finanzierung zu überführen.
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Detail (Abb. oben) und Gesamtansicht der Kulturbrauerei (Abb. unten), ehemalige Schultheiss-Brauerei, Abteilung I, in Berlin – Prenzlauer Berg; Grafik: Graphikbüro Larisch Lindemann, 1994. Die von den Gesellschaftern der Kulturbrauerei gGmbH genutzten Gebäude sind grau ausgewiesen, die von der Stiftung Industrie- und Alltagskultur als Gesellschafter für die Sammlung industrielle Gestaltung optierten Gebäude sind rot- und ockerfarben eingezeichnet. Die hier noch gezeichneten Schleppdächer und Vorbauten vor der Sammlung wurden mit der denkmalgerechten Generalsanierung des Geländes entfernt.